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Allgemeine Geschäftsbedingungen Schleifendruck Tüting
 
§ 1 Geltungsbereich
 
     
  • Betreiber der Internetseite und Druckerei ist      Sascha Tüting. Nachfolgend wird für den Verwender dieser AGB nur die      Bezeichnung „KSDT“ verwendet. Hinsichtlich des Kunde bzw. Kunden wird die      Bezeichnung „Kunde“ verwendet.
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  • Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber      Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder      öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende      oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden      erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung      zustimmen.
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  • Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen      Geschäfte mit dem Kunde, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art      handelt.
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  • Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden      (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem      Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger      Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher      Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
 
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
 
  • Eine vom Kunden über das Online-Angebot der KSDT, per Telefon, Fax, WhatsApp oder E-Mail abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot im Sinne von § 145 BGB.
  • Der Vertrag kommt bei telefonischer, per Fax oder E-Mail gesendeter Bestellung sofort zustande, dieser Weg der Bestellung bedarf keiner Bestätigung durch KSDT und gilt in der Regel als angenommen.
  • Bei Abgabe einer Bestellung über dem Online-Angebot der KSDT bereitgestellten Formularseiten gilt, wenn dieses Angebot nach Erhalt durch Zusendung einer automatisierten Eingangsbestätigung per E-Mail angenommen wird.
  • Bestellungen über WhatsApp gelten erst als angenommen, wenn durch KSDT ein Icon mit weißem Haken auf grünem Grund an den Kunden gesendet wurde. Unabhängig vom automatisierten Status „empfangen und gelesen“.
       
§ 3 Überlassene Unterlagen
 
  • An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
 
§ 4 Preise und Zahlung
 
     
  • Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird,      gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich      Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden      gesondert in Rechnung gestellt.
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  • Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das      umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei      schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
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  • Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis      innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
         Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz      p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt      vorbehalten.
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  • Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben      angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und      Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach      Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
 
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
 
  • Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
§ 6 Lieferzeit
 
     
  • Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die      rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden      voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
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  • Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft      sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit      entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu      verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende      Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs      oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf      den Kunde über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten      ist.
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  • Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob      fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug      im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des      Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
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  • Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen      eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
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  • Die Lieferung der Ware für Kunden erfolgt zum vereinbarten      Termin auf den Großmarkt Stuttgart und kann bei der Firma Strecker      abgeholt werden.
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  • Sendungen per Post werden spätestens am nächsten Werktag der      Post übergeben.
         
 
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
 
  • ·       Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunde, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunde über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
 
§ 8 Eigentumsvorbehalt
 
     
  • Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur      vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.      Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht      stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache      zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
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  • Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht      auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.      Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen      Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.      Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde      diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch      nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu      benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen      Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage      ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß      § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
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  • Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im      normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem      Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde      schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages      (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon,      ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.      Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung      ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt      davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange      der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen      nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf      Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung      vorliegt.
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  • Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch      den Kunde erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall      setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der      umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht      gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an      der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu      den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe      gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise      erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als      vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das      so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur      Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunde tritt der Kunde auch solche      Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit      einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung      bereits jetzt an.
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  • Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf      Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden      Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
 
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
 
     
  • Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser      seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten      ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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  • Mängelansprüche können nur innerhalb 1 Tages nach erfolgter      Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden oder Abholort erfolgen.      Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie      bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer      vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen,      gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs.      1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB      (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen      zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der      Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
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  • Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware      einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs      vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge      nach unserer Wahl nachbessern und Ersatzware liefern oder erstatten/stornieren.      Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener      Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne      Einschränkung unberührt.
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  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet      etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die      Vergütung mindern.
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  • Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher      Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher      Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder      Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge      fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,      ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten      Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach      dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunde oder Dritten      unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so      bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine      Mängelansprüche.
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  • Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung      erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und      Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind      ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns      gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung      des Kunde verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht      ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
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  • Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur      insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich      zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.      Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Lieferer gilt      ferner Absatz 6 entsprechend.
 
§10 Speicherung des Vertragstextes, Vertragssprache
 
  • Eine Speicherung des Vertragstextes durch KSDT, die für den Kunden zugänglich ist, erfolgt nicht. Aus diesem Grund sollte der Kunde den Vertragstext bspw. durch Ausdrucken oder durch Erstellen von Screenshots selbst sichern.
  • Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
   
§11 Motive und Texte bei Herstellung nach Kundespezifikation
 
  • Sofern bei der Bestellung eines Produktes nach Kundenspezifikation vom Kunden Motive, Fotos, Logos, Texte oder ähnliches geliefert werden, wird vom Kunden ausdrücklich zugesichert, dass jene Motive, Fotos, Logos, Texte etc. frei von Rechten Dritter sind. Das gilt vor allem hinsichtlich etwaiger Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Patentrechte oder Geschmacksmusterrechte. Außerdem versichert der Kunde, dass er durch seine Kundenspezifikation bzw. Personalisierung auch keine anderen Rechte Dritter verletzt.
  • Der Kunde stellt KSDT von allen Rechten Dritter frei, die durch einen etwaigen Verstoß gegen die vorstehende Klausel (a) entstehen sollten, sofern der Kunde diesen Verstoß zu vertreten hat.
  • Es ist nicht erlaubt, bei der Kundenspezifikation nationalsozialistische Symbole und Texte sowie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (i. S. v. § 86 a StGB) zu verwenden.
 
§12 Prüfung der Ware und Reklamationszeit
 
  • Bei Postversandt ist der Kunde verpflichtet sofort bei Erhalt die Ware auf eventuelle Fehler und Beschädigungen zu prüfen.
  • Kunden, die die Ware am Großmarkt Stuttgart abholen, hat die Prüfung maximal 24 Stunden nach dem Liefertermin zu erfolgen. Spätere eventuelle Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
 
§13 Farben, Größen und Druckart
 
  • Die Farben im Musterbuch und dem Internetangebot können auf Grund verschiedener Hersteller und Chargen abweichen. Schleifendruck Tüting behält sich ausdrücklich vor, die Größen bezüglich der Schleifenlänge, sowie der Druckart kostenpflichtig auf Grund von Textlängen und technisch bedingten Druckverfahren zu ändern.
  • Ferner behält sich KSDT vor, zu langen Text pro Zeile durch sinngemäße Zeilenumbrüche abzuändern.  
   
§ 14 Nachträgliche Änderung durch den Kunden
 
  • Wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der Bestellung angibt, so trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten, sofern die Bestellung schon angefertigt oder begonnen wurde.
 
§ 15 Sonstiges
 
     
  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien      unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des      UN-Kaufrechts (CISG).
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  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle      Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus      der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
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  • Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks      Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag      schriftlich niedergelegt.
 
 
Stand Juni 2023
 
Öffnungszeiten
Mo, Mi und Fr 8:30 - 16:30
Di und Do 8:30 - 13.00
Sa, Sonn- und Feiertag geschlossen
Anschrift
Schleifendruck Tüting
Eberhardstraße 15
71696 Möglingen
Telefon: 07141 4872467
Telefax: 07141 239 2573
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